Abgeschickt von Webmaster am 18 Dezember, 2009 um 18:53:28:
Die neue Bundesregierung plant u. a. folgende Maßnahmen im Be-reich des Steuerrechts zur Förderung des Wirtschaftswachstums, die bereits ab 2010 wirksam werden sollen:
• Der Kinderfreibetrag sowie der Betreuungsfreibetrag werden von derzeit zusammen 6.024 Euro auf 7.008 Euro angehoben. Eben-falls wird ab 2010 das Kindergeld für jedes Kind um 20 Euro er-höht.
• Im Bereich der Unternehmensbesteuerung werden die Verlustab-zugsbeschränkungen i. S. des § 8c KStG z. B. durch Aufhebung der Befristung der Sanierungsklausel und Erhalt des Verlustvortrags in Höhe der stillen Reserven abgemildert. Die Regelungen zur Zins-schranke werden entschärft und die höhere Freigrenze von 3 Mio. Euro soll dauerhaft gelten (§ 4h EStG).
• Im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer wird der Erwerb von Betriebsvermögen durch die Absenkung der Behaltefrist von 7 Jahren auf 5 Jahre (bzw. bei vollständiger Steuerbefreiung von 10 Jahren auf 7 Jahre) sowie durch Reduzierung der Mindestlohn-summe auf 400 % (bzw. 700 %) erleichtert.
• Ferner werden für Geschwister, Neffen, Nichten etc. die Steuersät-ze reduziert.
• Für ab 2010 erworbene geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu 410 Euro Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten wird wieder eine So-fortabschreibung eingeführt; alternativ können Wirtschaftsgüter zwischen 150 Euro und 1.000 Euro in den Sammelposten aufge-nommen werden.
• Die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Immobilienmieten, Pachten etc. wird von 65 % auf 50 % reduziert.
• Umsätze für Beherbergungsleistungen im Hotel- und Gastronomie-gewerbe, die ab dem 1. Januar 2010 ausgeführt werden, sollen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % unterliegen.
Das Gesetz soll noch im Dezember 2009 verabschiedet werden.