Rostock verbietet Glücksbulette


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Abgeschickt von Webmaster am 10 Dezember, 2009 um 15:01:52:

Artikel aus der Ostseezeitung vom 10.12.2009

Schon eineinhalb Jahre verkauft Thomas Klein seine Glücksbulette. Jetzt wittert die Stadt plötzlich ein Glücksspiel und verbietet sie.
Stadtmitte Sei gut eineinhalb Jahren verkauft Thomas Klein (48) ungestört seine Glücksbulette. Doch jetzt schlägt plötzlich das Pech bei ihm zu. Dem Rostocker wurde letzte Woche vom Stadtamt die Lizenz für seine Glücksbulette entzogen — von demselben Amt, das ihm vor eineinhalb Jahren alle Genehmigungen erteilt hatte. Ein bitterer Verlust von 80 000 Euro, hat Klein ausgerechnet.
„Ich bin so sauer“, macht der 48-Jährige seinem Ärger Luft. „Ein halbes Jahr vor der Eröffnung habe ich alle zuständigen Ämter gefragt, ob ich das überhaupt machen kann, und alle haben mir zugestimmt — das Ordnungsamt, das Gewerbeamt und das Gesundheitsamt.“ Der gewerblichen Anmeldung im Mai 2008 stand demzufolge nichts mehr im Wege, die Glücksbulette mit Gewinnen zwischen 50 Cent und 200 Euro ward geboren. Für Thomas Klein zugleich der erhoffte Startschuss für eine Existenzgründung über Rostocks Imbisslandschaft hinaus. „Ich wollte die Glücksbulette deutschlandweit vermarkten. So habe ich auch ein Patent angemeldet und die Glücksbulette als Marke schützen lassen“, erklärt er.

Bis heute investierte Klein 80 000 Euro. Nützen tut ihm das aber nichts. Denn in der letzten Woche bekam er ein Schreiben vom Stadtamt, in dem er aufgefordert wurde, den Verkauf der Glückbulette binnen sieben Tagen einzustellen. Begründung: es handelt sich dabei um ein genehmigungspflichtiges Glücksspiel bzw. Lotterie. Thomas Klein versteht die Welt nicht mehr. Und auch sein Anwalt Tobias Fischer sieht keinen Anhaltspunkt für das Verbot. „Schon per definitionem liegt kein Glücksspiel vor, weil nicht für die Gewinnmöglichkeit ein Entgelt entrichtet werden muss, sondern nur für die Bulette. Und mit 2,50 Euro ist die nicht überteuert“, so Fischer.

Das Stadtamt scheint plötzlich anderer Meinung. Eine Erklärung für den späten Sinneswandel konnte gestern aber niemand gegenüber der OZ abgeben. Ein Sachbearbeiter hätte ihm gesagt, die Anweisung käme von der Landesregierung, sagt Fischer. Diese bestreitet das aber. „Das Innenministerium hat als Fachaufsicht rechtliche Hilfestellung für die Bewertung gegeben. Die Entscheidung über das Verbot trifft aber das Amt vor Ort“, so Pressesprecherin Marion Schlender.

Das Amt hat entschieden und fordert Thomas Klein nun zum Gerichtsverfahren heraus. So lange bleibt diesem nur eine banale Bulette. Und auf das Glück muss er hoffen.

CORNELIA DAMMANN - OZ



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