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AGB`s
Allgemeine
Nachweis- & Geschäftsbedingungen
Alle unsere Angebote und sonstigen
Mitteilungen sind nur für Sie - den Kaufinteressenten - bestimmt und müssen
vertraulich behandelt werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag
über eines der nachgewiesenen Objekte zustande, sind Sie als Kaufinteressent
verpflichtet, uns den Schaden in Höhe der entgangenen Provision zu ersetzen.
Bitte behandeln Sie unsere Informationen vertraulich.
Ist Ihnen als Kaufinteressent eine
nachgewiesene Vertragsabschlußgelegenheit bereits bekannt, sind Sie verpflichtet,
uns dies unter Offenlegung der Informationsquelle unverzüglich, schriftlich
mitzuteilen.
Wird Ihnen als Kaufinteressent ein von uns
angebotenes Objekt später durch Dritte angeboten, erlischt dadurch unser
Provisionsanspruch nicht. Um eine doppelte Provisionszahlung zu vermeiden, wird
empfohlen, den nachfolgenden Anbietern / Maklern Ihre Vorkenntnis über das
Objekt sofort schriftlich geltend zu machen und auf Maklerdienste dieser
Anbieter zu verzichten. Zwischenverkauf bzw. Vermietung bleibt dem Verkäufer
vorbehalten.
Unsere Angebote sind unverbindlich,
freibleibend und provisionspflichtig in Höhe der angegebenen Provision, ansonsten
bei Kauf 7,14% der Angebotspreissumme, bei Miete von Wohnräumen 2,38
Monatskaltmieten, bei Miete von Geschäftsräumen 3 Monatskaltmieten, bei Pacht 3
Monatsanteile der Jahrespacht jeweils zuzüglich der zum Zeitpunkt der
Rechnungslegung gültigen Mehrwertsteuer. Die Provision ist zahlbar und fällig bei
notariellem Vertragsabschluss bzw. bei Abschluss des Miet- bzw. Pachtvertrages.
Wird ein durch uns vermitteltes und/oder
nachgewiesenes Objekt zunächst gemietet oder gepachtet, danach jedoch gekauft,
so ist hierfür Käuferprovision zu zahlen, abzüglich der bereits geleisteten
Mietprovision.
Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald
aufgrund unseres Nachweises und/oder unserer Vermittlung ein Vertrag zustande
kommt. Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen
abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen. Er entsteht also z.B. auch bei
Erbbaurecht statt Kauf, Miete statt Kauf, Kauf statt Miete sowie beim Erwerb im
Wege der Zwangsversteigerung. Der Anspruch entsteht ferner, wenn vertragliche
Erweiterungen und Ergänzungen zustande kommen, die in einem zeitlichen und
wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten Vertrag stehen.
Der Anspruch auf Provision bleibt bestehen,
wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt.
Das gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines Rücktrittvorbehaltes des
Auftraggebers aufgelöst oder aus anderen persönlichen Gründen rückgängig
gemacht bzw. nicht erfüllt wird. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so
ist unser Auftraggeber, wenn er ursächlich für den Anfechtungsgrund war, zum
Schadensersatz verpflichtet.
Spätere Nachweise durch Dritte ändern nichts
an der Ursächlichkeit dieses Nachweises.
Ist dem Empfänger die durch uns nachgewiesene
Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so hat er uns dies
unverzüglich mitzuteilen und auf Verlangen auch zu belegen. Geschieht dies
nicht, so gilt bis zum Beweis des Gegenteils unser Nachweis als ursächlich für
einen Kauf- oder Mietvertragsabschluss.
Der Interessent ist verpflichtet, uns bei
Verhandlungen als ursächlichen Makler zu nennen und uns zum Vertragsabschluss heranzuziehen
sowie uns Abschriften von abgeschlossenen Verträgen zu beschaffen.
Unsere Angebote und mitgeteilten Informationen
sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt, sie sind vertraulich zu
behandeln. Jede unbefugte Weitergabe an Dritte, auch Vollmacht- oder
Auftraggeber des Interessenten, führt in voller Höhe zur Provisionspflicht,
wenn der Dritte, an den die Informationen weitergegeben wurden, den
Hauptvertrag abschließt.
Dieser Maklervertrag kann jederzeit ohne
Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich
erfolgen. Der Auftraggeber ist zur Kündigung verpflichtet, sobald keine Kauf-
oder Mietabsicht mehr besteht.
Der Makler darf auch für die Gegenseite tätig
werden.
Mündliche Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer
Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Makler.
Die in unseren Angeboten enthaltenen Angaben
basieren auf uns erteilte Informationen. Wir sind bemüht, uns über Objekte und
Vertragspartner möglichst vollständige und richtige Angaben zu beschaffen; eine
Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir jedoch nicht
übernehmen. Unsere Nachweise sind freibleibend; Zwischenverkauf bleibt
vorbehalten.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Rostock.
Sollten einzelne vorgenannte Bedingungen unwirksam
sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der anderen Bedingungen
nicht berührt.
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